Die neue Gebührenordnung für Tierärzte - gültig ab 22.11.22
In der neuen GOT wurde von der Bundesregierung der Gebührenrahmen für tierärztliche Leistungen
bundesweit einheitlich angehoben. Die Höhe der Gebühr für jede einzelne Leistung wird von den Tierärzten innerhalb des einfachen bis dreifachen Satzes der GOT -je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand
usw.- festgelegt. Eine Unter- oder Überschreitung dieses Gebührenrahmens ist verboten.
In der Gesamtrechnung nach einem Tierarztbesuch müssen neben diesen tierärztlichen Leistungen immer
auch alle Medikamente, Verbrauchsmaterialien, Laborkosten usw. abgerechnet und die Umsatzsteuer hinzugefügt werden.
Diese Gebührenerhöhung soll eine angemessene Vergütung der tierärztlichen Leistungen bewirken, so
dass Tierarztpraxen wirtschaftlich arbeiten können und die medizinische Versorgung aller Tiere in Deutschland flächendeckend gesichert ist. Nur wenn die tierärztliche Tätigkeit entsprechend bezahlt
wird, kann ein hoher Qualitätsanspruch durch Fortbildungen und Investitionen erfüllt werden. Und nur wenn eine Tierarztpraxis Einnahmen erzielt, kann sie gute Mitarbeiter angemessen entlohnen, so
dass die erforderliche Sorgfalt und der wünschenswerte Service für die Patienten erhalten bleibt.
Auch unsere Praxis musste daher die Preise entsprechend anpassen. Wir bitten um Ihr
Verständnis!
Um eventuelle hohe Kosten für eine notwendige medizinische Versorgung Ihres Tieres auffangen zu
können, empfehlen wir den Abschluss einer Tierkrankenversicherung.
Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit